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Die Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25.Mai 2018 in Kraft, mit welcher die verschiedensten Vorschriften die ab sofort für alle Gewerbetreibende gelten. Dabei ist es egal ob es sich um einen 1-Mann Betrieb handelt oder ein Großunternehmen.
Die DSGVO besteht aus verschiedenen Maßnahmen, Pflichten und Vorgaben, die je nach Betriebsgröße und -art unterschiedlich umfangreich ausfallen. Für Alle gelten aber grundsätzlich die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM), welche den physischen Schutz der Daten gewährleisten.
Wir, die Firma Grabowski Sicherheitstechnik GmbH, helfen Ihnen bei der Umsetzung der TOM´s. Die TOM richtig umzusetzen und zu dokumentieren stellt somit eine wichtige Säule des Datenschutzes dar (Bestandteil der DSGVO).
Von uns, dem zertifizierten Fachbetrieb für Zutrittskontrollen, erhalten Sie hier, sowohl Stand Alone Lösungen, als auch komplette Systeme – und das Ganze individuell nach Ihren Bedürfnissen. Wir beraten Sie gerne!
Oberste Priorität hat hierbei, natürlich einhergehend mit dem IT-Datenschutz, der ordnungsgemäße Verschluss von beispielsweise Räumen, Türen, etc. So lagern Ihre hoch sensiblen Daten sicher, denn jeder Zugriff wird protokolliert und so können Sie nachvollziehen, falls nötig, nachweisen, wer als Letztes Zugriff auf Ihre gesicherten (Daten) Räume hatte.
So haben Sie Ihre Verfahrensverzeichnisse nicht nur auf dem Papier umgesetzt, sondern auch physisch. Besonders positiv erwähnenswert ist, dass die Installation der entsprechenden Systeme vollkommen ohne Kabelverlegung erfolgen kann.
Diese Hersteller führen wir in unserem Sortiment: